Dr. Werner Heller

 

Potentialanalyse

hier: Anforderungen an die Planung von Kosten und Erlösen

  1. Der Flughafen Kiel-Holtenau hat zur Zeit im wesentlichen zwei Tätigkeitsbereiche:

    a) Linienverkehr
    b) Sog. kommerzieller Verkehr (Werksflüge, Bedarfscharter, Sportfliegerei)

    Hinsichtlich dieser Bereiche müsste eine detaillierte Betriebsstättenrechnung vorgelegt werden. Dies ist ein wichtiges kaufmännisches Steuerungsmittel, um etwaige Änderungen auf der Erlös- wie Kostenseite gezielt analysieren zu können, um dann die geeigneten Gegenstrategien zu entwickeln. Auf Seite 129 der Analyse lese ich mit Erstaunen, dass eine Teilkostenrechnung nicht vorliege. Eine vernichtende Feststellung.

    Soll ein neues Geschäftsfeld eröffnet werden, ist dann dies in der Planung gesondert zu entwickeln. Es müssen aus der vorhandenen Kostenstruktur die Werte ermittelt werden, die Erlöse sind gesondert zu schätzen.
  1. Die vorgelegte Potentialanalyse entspricht diesen allgemeinen kaufmännischen Anforderungen überhaupt nicht. Es ist nicht ersichtlich, auf welchen Geschäftsfeldern die angesetzten Erlöse, die entsprechenden Kosten und die Gewinne ab 2006 erwirtschaftet werden. Die Fluggastpotentiale geben dies nicht her, eine wesentliche Steigerung des z.Z. getätigten Linienflugs ist nicht zu erwarten (Abflachung wegen Ausschöpfung der Potentiale), auch die angenommenen Potentiale im Touristenbereich können dies nicht ergeben. Nur ein Beispiel: 2006 sollen die Erträge insgesamt von rd. 4,6 Mio. DM auf rd. 8,6 Mio. DM steigen, das sind rd. 65 %, die Aufwendungen steigen jedoch nur von rd. 6,4 Mio. DM auf rd. 6,5 Mio. DM, das sind 1,6 %. Dies ist nicht nachvollziehbar.
  2. Die Planungsdaten sind in folgenden Punkten nachträglich z.T. erheblich geändert worden: Werbe- und Reisekosten, Zinsaufwand, Erlöse Bodendienste, Betriebsmittelzuschüsse. Ein Beispiel: Die Erlöse Bodendienste vermindern sich in 2001 um 70 %, das sind rd. 2,3 Mio. DM, in 2002 um 60 % = eff. 2 Mio. DM und ab 2004 bis 2011 jeweils um rd. 40 %. Dies ist auch nicht mehr nachvollziehbar.
  3. Vorschlag: Um das Verfahren zu objektivieren, sollte eine kompetente unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt werden, die die Plandaten nach den eingangs genannten Kriterien prüft und testiert. Dabei ist es selbstverständlich, dass die Planungskriterien detailliert dargestellt und begutachtet werden.

Altenholz, den 15. März 2001