Resolutionen der Gemeinde Altenholz

 

Auszug aus der Niederschrift über die Gemeindevertretersitzung am 20.12.2000

Punkt 1.2: Verkehrslandeplatz Kiel-Holtenau

GV Schlüter verweist zu diesem Tagesordnungspunkt auf die schriftliche Begründung zu dem Antrag der CDU-Fraktion und bittet die Gemeindevertretung diesem zuzustimmen.

In der anschließenden kurzen Beratung wird klargestellt, dass der Beschluß, der Gemeindevertretung vom 30.9.1998 auch heute noch Geltung habe. Die Art und Weise des Vorgehens der Stadt Kiel in dieser Angelegenheit gibt Anlass zur Besorgis bzw. zur Verärgerung und lässt die Vermutung entstehen, dass die in Auftrag gegebene Potentialanalyse lediglich eine Alibifunktion habe.

Im Anschluss fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung wendet sich entschieden gegen einen beabsichtigten Ausbau des Holtenauer Flughafens, insbesondere wenden wir uns gegen eine geplante Verlängerung der Start- und Landebahn. Die dafür benötigte Fläche steht im Eigentum der Gemeinde Altenholz. Eine weitere positive Entwicklung des Flughafens im derzeitigen Ausbauzustand wird begrüßt. Die Gemeindevertretung bekräftigt hiermit ihren einstimmigen Beschluss vom 30.9.1998.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

 

Auszug aus der Niederschrift über die Gemeindevertretersitzung am 30.09.1998

Punkt 2: Stellungnahme der Gemeinde zur Diskussion um den Ausbau des Flughafens Holtenau

GV Schaper weist einleitend auf den bisherigen Verlauf der Entwicklung des Flughafens Holtenau hin und stellt hierzu fest, daß eine Ausweitung des Flughafens, die zu weiteren Lärmbeeinträchtigungen für die Altenholzer Bevölkerung führt, von der Gemeindevertretung nicht hingenommen werden sollte.

GV Hirschfeld für die AWG, GV Thiessen für die CDU und GV Ruge schließen sich diesen Ausführungen an.

Die Gemeindevertretung faßt sodann ohne weitere Diskussion folgenden Beschluß:

Die Gemeinde wendet sich entschieden gegen einen beabsichtigten Ausbau des Holtenauer Flughafens, insbesondere wenden wir uns gegen eine geplante Verlängerung der Start- und Landebahn. Die dafür benötigte Fläche steht im Eigentum der Gemeinde Altenholz. Eine weitere positive Entwicklung des Flughafens im derzeitigen Ausbauzustand wird begrüßt. Die Gemeindevertretung bekräftigt hiermit den einstimmigen Beschluß des Hauptausschusses vom 2. September 1998.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig