10.09.2001

Frau Ministerin für ländliche Räume,

Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus

Ingrid Franzen

Düsternbrooker Weg 104

24105 Kiel

 

 

Nachrichtlich: An alle Fraktionen des Landtages

 

 

 

Betr.: Planung eines Regionalflughafens im Planungsraum III

Anträge auf Einleitung eines Raumordnungsverfahrens

 

 

Sehr geehrte Frau Ministerin,

die CDU-Fraktion im Kieler Landtag hat schon im März 2001 Kritik dahingehend geäußert, es fehle ein Luftverkehrskonzept für Schleswig-Holstein. Diese Kritik ist in der letzten Landtagssitzung erneuert worden. Mehrere Gemeinden auf dem West- und Ostufer der Kieler Förde haben die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens gefordert, in dessen Rahmen die Möglichkeiten, Notwendigkeiten und Zuträglichkeiten einer Verlängerung der Startbahn in Kiel-Holtenau für das ganze Bundesland geprüft werden sollen. Der Vorsitzende des Unternehmensverbandes Mittelholstein, Herr Wachholz, hat der Landesregierung vorgeworfen, mit einer möglichen Entscheidung für den Ausbau in Kiel-Holtenau würde am falschen Platz zu wenig getan. Der Fraktionssprecher des SSW, der bisherige Bürgermeister von Schleswig und meines Wissen auch der Landrat von Schleswig-Flensburg, haben geäußert, eine zivile Mitnutzung des Flughafens Schleswig-Jagel zur Durchführung von Linien und Pauschalflugverkehr sei sinnvoll und solle angestrebt werden. Politische Kreise in Neumünster befürworten eine Alternative zu Kiel-Holtenau am Südrand von Neumünster. Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck kritisiert, der Ausbau behindere die Entwicklungschancen des Flughafens Lübeck. Im Wahlprogramm der Hamburger CDU für die Bürgerschaftswahl ist die Realisierung eines Großflughafens Kaltenkirchen zusammen mit Schleswig-Holstein angestrebt (http://www.cduhamburg.de).

Trotz dieser Stimmen haben Sie bislang die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens abgelehnt mit der Begründung, ein konkreter Planungstand sei noch nicht erreicht und ohne einen konkreten Planungsstand sei ein Raumordnungsverfahren sinnlos.

Die Bürgervereinigung bittet Sie, diese Haltung zu überdenken. Wir weisen darauf hin, dass nach der Raumordnungsverordnung vom 13. Dezember 1990 ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden soll bei einer wesentlichen Veränderung eines Flugplatzes (§ 1 Ziff. 12 ROV). In anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Bayern wird, der Rechtslage entsprechend, ein Raumordnungsverfahren bereits eingeleitet, wenn sich das Möbelhaus IKEA für einen Standort nur interessiert 1 Ziff. 19 ROV).

Wenn Sie die Inhalte der in den letzten 20 Jahren in Schleswig-Holstein durchgeführten Raumordnungsverfahren mit dem vergleichen, worum es bei den jetzt von vielen geforderten Raumordnungsverfahren gehen soll, werden Sie feststellen, dass die Frage, ob ein Verkehrslandeplatz zu einem Regionalflughafen ausgebaut werden soll, eine Frage ist, die über die Region hinaus wirkt und das ganze Land betrifft. Darüber hinaus liegen mit der Lübecker Potentialanalyse nunmehr konkrete Planungen eines nahe gelegenen Flughafenstandortes für einen Ausbau vor, dessen Durchführung schon wegen der Überschneidung der Einzugsgebiete die Durchführbarkeit bzw. Rentabilität eines Ausbaus und des Betriebes des Holtenauer Flughafens betrifft. Verhältnisse wie rund um Magdeburg, wie sie uns in einer der letzten Monitorsendungen geschildert worden sind, sollten in Schleswig-Holstein auf jeden Fall vermieden werden. Schließlich dürfte das Argument, dass ein Planungsstand nicht erreicht ist, der die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens rechtfertigen würde, spätestens seit dem 5. September 2001 vom Tisch sein. Hier wurde die neue aktuelle Planung der Kieler Flughafengesellschaft vorgestellt, die, wie uns Herr Wirtschaftsminister Dr. Rohwer bereits in einem Gespräch am 31. August 2001 versicherte, von seinem Haus getragen wird. Diese sieht einen Ausbau auf 2.100 Meter Startbahn einschließlich 300 Meter Startabbruchstrecke vor.

Das Gesetz zur Neufassung der Landesentwicklungsgrundsätze vom 31.10.1995 hat in § 10 Abs. 5 folgendes festgeschrieben :

"Langfristig soll der regionale Linienflugverkehr durch umweltfreundliche Schienenhochleistungssysteme ersetzt werden."

Diesen Grundsätzen widerspricht die Planung zum Ausbau des Flugplatzes Kiel-Holtenau.

Die Bürgervereinigung ist der Auffassung, dass Sie sich nunmehr Ihrer Verantwortung als zuständige Ministerin für Landesplanung stellen müssen. Darüber hinaus bitten wir Sie, die neueste Gerichtsentscheidung in Sachen Flughafen Berlin-Schönefeld zu berücksichtigen. Wenn nämlich, wie vom OVG festgestellt, ein Landesentwicklungsplan fehlerhaft ist, bei dem eine Standortentscheidung für einen Flughafen getroffen wird, weil die betroffenen Gemeinden nicht ordnungsgemäß gehört wurden, dürfte die Rechtsprechung in jedem Fall einen Planfeststellungsbeschluss aufheben, wenn die landesplanerischen Voraussetzungen in Form eines Landesentwicklungsplanes und Raumordnungsplanes nicht einmal vorgelegen haben. Der notwendigen Beteiligung der kommunalen Gebietskörperschaften an solchen vom Landesplanungsgesetz vorgesehenen Verfahren kann man sich nicht dadurch entziehen, dass man die Verfahren selbst gar nicht erst einleitet.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Klaus Reese

Erster Vorsitzender

 

 

Verteiler:

Frau Ministerpräsidentin

Heide Simonis

Düsternbrooker Weg 70

24105 Kiel

 

Herrn Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr

Dr. Bernd Rohwer

Düsternbrooker Weg 94

24105 Kiel

 

Herrn Minister für Umwelt, Natur und Forsten

Klaus Müller

Düsternbrooker Weg

24105 Kiel

 

Herrn Vorsitzenden der SPD-Fraktion

Lothar Hay

Geschäftsstelle Landeshaus

24171 Kiel

 

Herrn Vorsitzenden der CDU-Fraktion

Martin Kayenburg

Geschäftsstelle Landeshaus

24171 Kiel

 

Herrn Vorsitzenden der FDP-Fraktion

Wolfgang Kubicki

Geschäftsstelle Landeshaus

24171 Kiel

 

Herrn Vorsitzenden der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Karl-Martin Hentschel

Geschäftsstelle Landeshaus

24171 Kiel

 

Frau Vorsitzende des SSW

Anke Spoorendonk

Geschäftsstelle Landeshaus

24171 Kiel

 

Herrn Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde

Wolfgang von Ancken

Kaiserstr. 8

24768 Rendsburg

 

Herrn Bürgermeister der Gemeinde Altenholz

Horst Striebich

Allensteiner Weg 2-4

24161 Altenholz

 

sowie an die Presseorgane

und zur Veröffentlichung im Internet