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Presseinformation vom 14.03.2002

3. Runde der Flughafengutachten: Auch der Wirtschaftsminister nutzt skandalös schlechte Gutachten, um den Ausbau des Kieler Flughafens wider alle Vernunft durchzudrücken! !

"Auch die vier weiteren, Anfang März 2002 von der Landesregierung vorgelegten Gutachten sind völlig ungeeignet, die Notwendigkeit für einen Ausbau des Kieler Flughafens zu begründen", sagte heute Frank Schmidt, Pressesprecher der Bürgervereinigung und kritisierte dabei insbesondere auch das Verfahren: "Wieder einmal musste die Öffentlichkeit aus der Zeitung erfahren, dass neue Gutachten zur Verfügung stehen. Hinweise der Landesregierung an die Beteiligten hat es dazu nicht gegeben. Die Zeit zur Durchsicht des umfangreichen Materials ist sowohl für die interessierte Öffentlichkeit, wie auch für die beteiligten Politiker unakzeptabel kurz bemessen, da das Kabinett bereits am 26. März eine Entscheidung treffen will. Es interessiert die Landesregierung offensichtlich nicht mehr, wie z.B. die Umlandgemeinden die jetzt vorgelegten Gutachten bewerten."

Schmidt machte deutlich, dass eine kritische Befassung mit der Gutachtenmaterie aber unerlässlich sei. Die Bürgervereinigung habe in jedem Gutachten eine Vielzahl von falschen, verfälschenden und ungenauen Feststellungen gefunden, über die sich die Ausbauplaner nicht einfach hinwegsetzen könnten. Wenn der Wirtschaftsdezernent der Stadt Kiel von "wasserdichten, wissenschaftlich exakten Gutachten" spreche, könne dies nur als lächerlich bezeichnet und allein mit dem Wunschdenken eines unbelehrbaren Ausbaubefürworters erklärt werden.

Schmidt hob zunächst kritisch heraus, dass in allen Gutachten fast wortgleich und geradezu gebetsmühlenhaft die Notwendigkeit für eine Umstellung des derzeitigen Linienverkehrs auf Regionaljets wiederholt werde, obwohl dieser Aspekt mittlerweile von der Bürgervereinigung anhand der eigenen Unterlagen der Ausbaubefürworter klar widerlegt worden sei.

Hinsichtlich einzelner Gutachten wurde Frank Schmidt noch deutlicher: "Vor allem die Untersuchung der Consultingfirmen Weidleplan und Planco zu den alternativen Standorten ist ein Skandal. Wir fordern Minister Rohwer auf, dieses Gutachten umgehend zurückzuziehen und etwaige Gutachterkosten von den Firmen zurückzufordern. Nur dies wäre eine saubere Lösung, wie sie die Gemeinde Altenholz bezüglich des fehlerhaften Lärmgutachtens vorgemacht hat."

Offensichtlich existiere diese Untersuchung seit Oktober 2001, so Schmidt weiter, sei aber bis heute unter Verschluss gehalten worden und werde nun als "neues" Gutachten präsentiert. Hierin seien erneut die falschen Zahlen des früheren Weidleplan-Gutachtens zugrundegelegt worden, die - wie durch die Bürgervereinigung schon im September 2001 offengelegt - durch einen gravierenden Rechenfehler bei der Ermittlung der Flugastpotentiale verursacht worden seien. Schon deswegen sei die neue Untersuchung unbrauchbar. Zudem seien neue, haarsträubende Fehler gemacht worden. So gelange die Kosten-Nutzen-Analyse für den Standort Kiel-Holtenau im Ergebnis zu einem zweifach höheren Nutzwert als für den (nächstbesten) Standort Hohn. Dabei werde aber der entscheidende Kostenfaktor bei Kiel-Holtenau schlichtweg unterschlagen, nämlich die volkswirtschaftlichen Mehrkosten durch die Verlegung der B 503. Rechne man diese Kosten nach der Methode des Gutachters hinzu, werde das Gutachtenergebnis auf den Kopf gestellt: Kiel sei dann der mit Abstand am wenigsten geeignete Standort der geprüften Alternativen.

 

Zu den weiteren Gutachten seien folgende wesentlichen, kritischen Aussagen zu machen:

Die Budgetschätzung weise erhebliche Mängel auf. Die Gesamtkosten für den Flughafen selbst würden jetzt mit 33,7 Mio. Euro angegeben. Hinzu kämen die bisher kalkulierten Kosten der Umbaumaßnahme der B 503 mit immerhin 26 Mio. Euro. Die Gesamtkosten lägen somit bei 59,7 Mio. Euro. In der Öffentlichkeit sei zuletzt aber von Gesamtkosten für das Projekt von nur 48 Mio. Euro die Rede gewesen. Für den Fehlbetrag von 11,7 Mio. Euro fehle jede Erklärung !

Zudem habe dieses Gutachten in vielen Einzelpunkten erheblich geringere Werte angesetzt, als die vorangegangene Kostenermittlung aus Oktober 2001. Z.B. sei die Navigationsanlage plötzlich nur noch mit einem Viertel der Kosten berücksichtigt und die Befeuerungsanlage habe sich um immerhin 1 Mio. Euro wundersam verbilligt.

Frank Schmidt dazu wörtlich: "Mit einer solchen Taktik sollen Öffentlichkeit und Entscheider wohl beruhigt werden. Man hat den Eindruck, dass die Kosten auf den Betrag "hingerechnet" wurden, der sich nach Auffassung der Planer noch in einem Finanzierungskonzept darstellen ließe".

Das Gutachten "Vorabuntersuchung von Flugleistungsdaten" (Start- Landebahnlängen) bestätige die Aussage der Bürgervereinigung, dass die Pauschalreiseflugzeuge A 319 und B 737 bei einer Startbahnlänge von 2.100 m uneingeschränkt von Kiel fliegen könnten. In diesem Zusammenhang werde unverblümt davon gesprochen, dass die 300 m "Overrun" die volle Tragfähigkeit erhalten sollen, die effektiv zur Verfügung stehende Länge somit bei 2.100 m liegen würde. Der Gutachter bestätige indirekt ferner die immer wieder bestrittene Behauptung der Bürgervereinigung, dass die heute verkehrenden Turboprop-Maschinen auf der derzeit vorhandenen Start-Landebahn ohne wesentliche Einschränkungen eingesetzt werden können.

Die in der anwaltlichen Stellungnahme zur Prüfung rechtlicher Maßnahmen zur Verhinderung von Pauschalreiseverkehr vorgeschlagene Tonnagebegrenzung auf 50 Tonnen Flugzeuggewicht sei in ihrer rechtlichen Bestandsfähigkeit mehr als zweifelhaft. Der Gutachter bestätige bereits selbst, dass eine solche Beschränkung durch eine sogenannte Änderungsgenehmigung, d. h. in einem vereinfachten Verfahren, später jederzeit wieder aufgehoben werden könnte. Hinzu komme, dass auch ein später am Standort Kiel interessiertes Pauschalreiseunternehmen (z.B. Ryan Air) gute Aussicht hätte, auf dem Klageweg auch gegen den Willen der Flughafenbetreibergesellschaft die Aufhebung der Beschränkung zu erwirken.

 

Frank Schmidt- Pressesprecher- Rüschkamp 11 24 161 Altenholz Tel. 0431 32 14 19