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Presseinformation vom 20. März 2002 Externes Rechtsgutachten der Bürgervereinigung belegt: Pauschalreiseverkehr
lässt sich entgegen der Aussage des Wirtschaftsministers nicht
ausschließen! "Im Falle eines Ausbaus des Flugplatzes Kiel-Holtenau kann
Pauschalreiseverkehr mit den hierfür typischen Flugzeugmustern, wie z.B. Airbus
A 319 oder Boeing 737, rechtlich nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere eine
Gewichtsbeschränkung hätte rechtlich keinen Bestand und könnte von
interessierten Charterunternehmen im Klagewege erfolgreich angefochten
werden", fassten heute in Kiel Frank Schmidt, Pressesprecher, und Torsten
Block, Mitglied der aus Juristen unterschiedlicher Berufe bestehenden
Rechtsarbeitsgruppe der Bürgervereinigung, ein von den Ausbaugegnern
eingeholtes Rechtsgutachten zusammen. Schmidt und Block informierten darüber, dass die Juristen in der
Bürgervereinigung die vom Minister aufgestellte Behauptung, man werde den
Pauschalflugverkehr durch geeignete rechtliche Regelungen von einem ausgebauten
Kieler Flughafen fernhalten, immer schon als zweifelhaft eingeschätzt hätten.
Die Bürgervereinigung habe deshalb einen der bundesweit versiertesten Experten
im Luftverkehrsrecht, Rechtsanwalt Dr. Peter C. Mohr aus Hamburg, mit einer
rechtlichen Bewertung dieser Fragestellung beauftragt. "Das Ergebnis ist deutlich und bestätigt unsere bisherigen
Befürchtungen, dass Pauschalreiseverkehr von den zuständigen Behörden nicht
verhindert werden kann", erläuterte Torsten Block und erinnerte
gleichzeitig daran, dass z.B. die irische Billigfluglinie Ryan-Air nach
aktuellen Presseberichten (Lübecker Nachrichten vom 14.3.02) mit nahezu allen
deutschen Flughäfen außer Frankfurt/Main in Verhandlungen stehe. Schmidt
ergänzte: "Ein Billigfluganbieter wie Ryan-Air wird sich in dem Fall, dass
er einen Standort wie Kiel für wirtschaftlich interessant hält – und das ist
bei dem Charterpassagier-Einzugsbereich von Kiel sogar wahrscheinlich – nicht
von rechtlich beschränkenden Regelungen stoppen lassen, sondern diese notfalls
im Klagewege zu Fall bringen." Block hob Einzelheiten des Gutachtens von Rechtsanwalt Dr. Mohr, das ab heute
auf der Internet-Seite der Bürgervereinigung (
Die Sprecher der Bürgervereinigung betonten abschließend, dass die jetzt
eingeholte rechtliche Stellungnahme - anders als die im Rahmen der "3.
Gutachtenrunde" vom Minister vorgelegte anwaltliche Stellungnahme -
eingehend die obergerichtliche Rechtsprechung zu dieser Thematik ausgewertet
habe. Die Entscheider in Stadt und Land könnten sich jetzt nicht mehr darauf
berufen, den Ausbau nur zur Sicherung des Regionalverkehrs durchzuführen,
vielmehr werde dadurch der spätere Pauschalreiseverkehr mit dramatischen
Verschlechterungen des gesamten Umfeldes vorprogrammiert.
Frank Schmidt: "Die Bürgervereinigung fordert den Minister auf, endlich
dieses unselige Prestige-Projekt zu beenden. Die einzig wirksame Beschränkung
des Pauschalverkehrs in Kiel-Holtenau liegt darin, auf den Ausbau ganz zu
verzichten!"
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Frank Schmidt- Pressesprecher-, Rüschkamp 11, 24 161 Altenholz, ( (0431) 32 14 19