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Internet: www.startbahn-kiel.de Email: kiel@fluglaerm.de


Presseinformation vom 20. März 2002

Externes Rechtsgutachten der Bürgervereinigung belegt: Pauschalreiseverkehr lässt sich entgegen der Aussage des Wirtschaftsministers nicht ausschließen!

"Im Falle eines Ausbaus des Flugplatzes Kiel-Holtenau kann Pauschalreiseverkehr mit den hierfür typischen Flugzeugmustern, wie z.B. Airbus A 319 oder Boeing 737, rechtlich nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere eine Gewichtsbeschränkung hätte rechtlich keinen Bestand und könnte von interessierten Charterunternehmen im Klagewege erfolgreich angefochten werden", fassten heute in Kiel Frank Schmidt, Pressesprecher, und Torsten Block, Mitglied der aus Juristen unterschiedlicher Berufe bestehenden Rechtsarbeitsgruppe der Bürgervereinigung, ein von den Ausbaugegnern eingeholtes Rechtsgutachten zusammen.

Schmidt und Block informierten darüber, dass die Juristen in der Bürgervereinigung die vom Minister aufgestellte Behauptung, man werde den Pauschalflugverkehr durch geeignete rechtliche Regelungen von einem ausgebauten Kieler Flughafen fernhalten, immer schon als zweifelhaft eingeschätzt hätten. Die Bürgervereinigung habe deshalb einen der bundesweit versiertesten Experten im Luftverkehrsrecht, Rechtsanwalt Dr. Peter C. Mohr aus Hamburg, mit einer rechtlichen Bewertung dieser Fragestellung beauftragt.

"Das Ergebnis ist deutlich und bestätigt unsere bisherigen Befürchtungen, dass Pauschalreiseverkehr von den zuständigen Behörden nicht verhindert werden kann", erläuterte Torsten Block und erinnerte gleichzeitig daran, dass z.B. die irische Billigfluglinie Ryan-Air nach aktuellen Presseberichten (Lübecker Nachrichten vom 14.3.02) mit nahezu allen deutschen Flughäfen außer Frankfurt/Main in Verhandlungen stehe. Schmidt ergänzte: "Ein Billigfluganbieter wie Ryan-Air wird sich in dem Fall, dass er einen Standort wie Kiel für wirtschaftlich interessant hält – und das ist bei dem Charterpassagier-Einzugsbereich von Kiel sogar wahrscheinlich – nicht von rechtlich beschränkenden Regelungen stoppen lassen, sondern diese notfalls im Klagewege zu Fall bringen."

Block hob Einzelheiten des Gutachtens von Rechtsanwalt Dr. Mohr, das ab heute auf der Internet-Seite der Bürgervereinigung ( http://www.startbahn-kiel.de ) abrufbar ist, hervor:

Die Sprecher der Bürgervereinigung betonten abschließend, dass die jetzt eingeholte rechtliche Stellungnahme - anders als die im Rahmen der "3. Gutachtenrunde" vom Minister vorgelegte anwaltliche Stellungnahme - eingehend die obergerichtliche Rechtsprechung zu dieser Thematik ausgewertet habe. Die Entscheider in Stadt und Land könnten sich jetzt nicht mehr darauf berufen, den Ausbau nur zur Sicherung des Regionalverkehrs durchzuführen, vielmehr werde dadurch der spätere Pauschalreiseverkehr mit dramatischen Verschlechterungen des gesamten Umfeldes vorprogrammiert.
Frank Schmidt: "Die Bürgervereinigung fordert den Minister auf, endlich dieses unselige Prestige-Projekt zu beenden. Die einzig wirksame Beschränkung des Pauschalverkehrs in Kiel-Holtenau liegt darin, auf den Ausbau ganz zu verzichten!"

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:

Frank Schmidt- Pressesprecher-, Rüschkamp 11, 24 161 Altenholz, ( (0431) 32 14 19