Pressemitteilung vom 23. August 2002
"Entscheidung für den Ausbau ist der Offenbarungseid
verantwortlicher Politik" " Die Entscheidung der Kieler Ratsversammlung für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Kieler Flughafens hinterlässt bei Mitgliedern und Unterstützern der Bürgervereinigung nur noch Verachtung für eine derartig einseitig interessegeleitete Politik", kommentierte heute Frank Schmidt, Vorsitzender der Bürgervereinigung, die Kieler Ratsentscheidung vom 22. August 2002. Schmidt machte gleichzeitig aber auch deutlich, dass die
Ausbauentscheidung in den Reihen der Bürgervereinigung und ihrer
zahlreichen Anhänger neben dem Gefühl völligen Unverständnisses auch
konstruktive Wut und umfassendes neues Engagement für die nächste Phase
der Auseinandersetzung hervorgerufen habe. Es zeige sich exemplarisch in kaum zu überbietender Deutlichkeit, wie politische Entscheidungen gegen berechtigte Belange der Menschen getroffen würden. Schmidt: "Es handelt sich hier wieder um das mittlerweile allseits bekannte und oft auch für Rechnungshöfe und sogar Staatsanwaltschaften interessante 3-Phasen-Modell nach folgendem Muster: Zunächst wird die gewünschte Entscheidung in einem kleinen Kreis von Politikern, die auch bei dem Kieler Projekt wieder von im Dunkeln bleibenden Interessengruppen aus Wirtschaft und Finanzwelt gesteuert wurden, vorbesprochen. In der nächsten Phase werden Handlanger, wie abhängige Mitarbeiter aus den jeweiligen Verwaltungen sowie willfährige sogenannte Sachverständige mit der vordergründigen Begründung des Projektes beauftragt. Zum Schluss werden die beteiligten politischen Entscheidungsgremien ‚auf Linie gebracht’. Das gelang in Kiel schon deshalb gut, da eine Vielzahl der Mandatsträger mit der Komplexität des Problems überfordert, andere einfach desinteressiert waren. Und schließlich gab es diejenigen, die politisch noch "etwas werden wollen" oder die die Diskussion für ihre eigenen politischen Ränkespiele nutzten, - ein gerade in der Kieler SPD beliebtes Vorgehen. Schmidt machte deutlich, dass die Bürgervereinigung intern bereits seit geraumer Zeit die Vorbereitungen für das Planfeststellungsverfahren begonnen habe. In gewisser Weise sei man sogar froh, dass man es in der kommenden Phase nicht mehr mit zum Teil unfähigen, desinteressierten oder befangenen Politikern zu tun habe, sondern mit unabhängigen Gerichten und wirklichen objektiven Gutachtern. "Jetzt geht es endlich zur Sache. Die Ausbaubefürworter werden sich noch wundern, welches Durchhaltevermögen die Bürgervereinigung haben wird. Wir werden alle nur in Betracht kommenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten nutzen, dieses unnötige, die Umwelt und Sicherheit der Menschen auf das Höchste beeinträchtigende und zudem noch maßlos unwirtschaftliche Wahnsinnsprojekt zu verhindern!". Abschließend wies Schmidt darauf hin, dass die Bürgervereinigung derzeit ihr nach dem Landes-Informationsfreiheitsgesetz bestehendes Akteneinsichtsrecht bei Stadt und Land umfassend einfordere. Das Wirtschaftsministerium habe jedoch gerade jede Akteneinsicht an die Bürgervereinigung verweigert. "Auch dieses Verhalten zeigt wieder einmal eine unglaubliche Arroganz, indem man sich nicht einmal an das gerade erst geschaffene Gesetz hält." Schmidt kündigte an, dass die Bürgervereinigung sich jetzt an den nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten wenden und die Akteneinsicht notfalls umgehend gerichtlich durchsetzen werde.
Frank Schmidt ( (0431) 32 14 19 |
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