Pressemitteilung vom 23. August 2002

"Entscheidung für den Ausbau ist der Offenbarungseid verantwortlicher Politik"

" Die Entscheidung der Kieler Ratsversammlung für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Kieler Flughafens hinterlässt bei Mitgliedern und Unterstützern der Bürgervereinigung nur noch Verachtung für eine derartig einseitig interessegeleitete Politik", kommentierte heute Frank Schmidt, Vorsitzender der Bürgervereinigung, die Kieler Ratsentscheidung vom 22. August 2002.

Schmidt machte gleichzeitig aber auch deutlich, dass die Ausbauentscheidung in den Reihen der Bürgervereinigung und ihrer zahlreichen Anhänger neben dem Gefühl völligen Unverständnisses auch konstruktive Wut und umfassendes neues Engagement für die nächste Phase der Auseinandersetzung hervorgerufen habe.

Die Ratsentscheidung belege, ebenso wie die Kabinettsentscheidung vom März diesen Jahres, dass es sich bei der angeblich ergebnisoffenen Diskussion nur um hohle Politikerphrasen gehandelt habe. " Die Entscheidung für den Ausbau stand doch von Anfang an fest und musste nur mühsam durch vorher in diesem Ausmaß nicht erkennbare politische Untiefen gebracht werden", fasste Schmidt die Diskussion der letzten 18 Monate zusammen. Alle Bestrebungen seien einzig und allein darauf gerichtet gewesen, die völlig unrealistischen Annahmen des KFG-Geschäftsführers Köhn über die Entwicklungschancen des Kieler Flughafens zu bestätigen. Es habe aber nahezu keines der im Laufe der Zeit eingeholten 19 Gutachten auch nur ansatzweise überzeugen können, eine Vielzahl von Fragen sei offen geblieben und die Bedenken der Bürgervereinigung seien in entscheidenden Punkten bestätigt worden. Die Planungsgrundlagen der KFG seien vielmehr weitgehend als Vorgaben übernommen und weder von den Gutachtern, noch vom Wirtschaftsministerium, geschweige denn von der Verwaltung der Stadt kritisch hinterfragt worden. Im Ergebnis seien damit die Annahmen und Erwartungen der KFG praktisch ungeprüft als Entscheidungsgrundlage herangezogen worden.

Es zeige sich exemplarisch in kaum zu überbietender Deutlichkeit, wie politische Entscheidungen gegen berechtigte Belange der Menschen getroffen würden. Schmidt: "Es handelt sich hier wieder um das mittlerweile allseits bekannte und oft auch für Rechnungshöfe und sogar Staatsanwaltschaften interessante 3-Phasen-Modell nach folgendem Muster: Zunächst wird die gewünschte Entscheidung in einem kleinen Kreis von Politikern, die auch bei dem Kieler Projekt wieder von im Dunkeln bleibenden Interessengruppen aus Wirtschaft und Finanzwelt gesteuert wurden, vorbesprochen.

In der nächsten Phase werden Handlanger, wie abhängige Mitarbeiter aus den jeweiligen Verwaltungen sowie willfährige sogenannte Sachverständige mit der vordergründigen Begründung des Projektes beauftragt.

Zum Schluss werden die beteiligten politischen Entscheidungsgremien ‚auf Linie gebracht’. Das gelang in Kiel schon deshalb gut, da eine Vielzahl der Mandatsträger mit der Komplexität des Problems überfordert, andere einfach desinteressiert waren. Und schließlich gab es diejenigen, die politisch noch "etwas werden wollen" oder die die Diskussion für ihre eigenen politischen Ränkespiele nutzten, - ein gerade in der Kieler SPD beliebtes Vorgehen.

Schmidt machte deutlich, dass die Bürgervereinigung intern bereits seit geraumer Zeit die Vorbereitungen für das Planfeststellungsverfahren begonnen habe. In gewisser Weise sei man sogar froh, dass man es in der kommenden Phase nicht mehr mit zum Teil unfähigen, desinteressierten oder befangenen Politikern zu tun habe, sondern mit unabhängigen Gerichten und wirklichen objektiven Gutachtern. "Jetzt geht es endlich zur Sache. Die Ausbaubefürworter werden sich noch wundern, welches Durchhaltevermögen die Bürgervereinigung haben wird. Wir werden alle nur in Betracht kommenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten nutzen, dieses unnötige, die Umwelt und Sicherheit der Menschen auf das Höchste beeinträchtigende und zudem noch maßlos unwirtschaftliche Wahnsinnsprojekt zu verhindern!".

Abschließend wies Schmidt darauf hin, dass die Bürgervereinigung derzeit ihr nach dem Landes-Informationsfreiheitsgesetz bestehendes Akteneinsichtsrecht bei Stadt und Land umfassend einfordere.

Das Wirtschaftsministerium habe jedoch gerade jede Akteneinsicht an die Bürgervereinigung verweigert.

"Auch dieses Verhalten zeigt wieder einmal eine unglaubliche Arroganz, indem man sich nicht einmal an das gerade erst geschaffene Gesetz hält." Schmidt kündigte an, dass die Bürgervereinigung sich jetzt an den nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten wenden und die Akteneinsicht notfalls umgehend gerichtlich durchsetzen werde.

 

Frank Schmidt
Rüschkamp 11
24161 Altenholz

( (0431) 32 14 19